Erbengemeinschaft / Eigentümergemeinschaft
Erbengemeinschaft auflösen
Erbengemeinschaft, auf was gilt es bei der Auflösung zu achten?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt. Grundsätzlich kann eine Erbengemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung bestehen. Das Ziel sollte jedoch eine Auflösung der Erbengemeinschaft sein, sobald das Erbe geklärt ist.
Es gibt mehrere Wege, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Prinzipiell unterscheidet man zwischen der einvernehmlichen Auflösung oder der Auflösung mithilfe eines Anwalts. Sinnvoll ist es eine Beratung von einem Immobilienprofi, der die Erbengemeinschaft bezüglich der geerbten Immobilie berät, um den bestmöglichen Weg für die Erben zu finden und
Streitfälle sowie finanzielle Verluste zu vermeiden.
Jeder Erbe verfügt über seinen Erbanteil. Erben, die nicht im näheren Verwandtschaftsverhältnis bekannt sind, müssen ausfindig gemacht werden, ggf. mit Hilfe eines Erbermittlers.
Eine der wichtigsten Schritte ist auch in diesem Fall die professionelle Einwertung der Erbimmobilie. Basierend auf dem ermittelten Immobilienwert von einem lokalen Immobilienmakler, kann die Erbengemeinschaft eine faktenbasierte Entscheidung treffen, wie es mit der Immobilie weiter gehen soll.
Kommt nur der Verkauf oder auch eine Vermietung des Objektes infrage? Gibt es einen Erben, der die Erbengemeinschaft auszahlt, um die Immobilie zu behalten?
Ein einvernehmliche Auflösung sollte das angestrebte Ziel der Erbengemeinschaft sein. Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um den Immobilienverkauf im Rahmen einer Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung. Ich bin persönlich für Sie da!
Peter Hiersche Immobilien
Nibelungenstr. 20, 85579 Neubiberg
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Hinweis:
Peter Hiersche Immobilien, vertreten durch Peter Hiersche, Immobilienmakler in Neubiberg für Stadt und Landkreis München, leistet weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten sie von mir auf Wunsch die Kontaktdaten eines Notars, Anwalts oder Steuerberaters.
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